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Die Strafkammern der Landgerichte entscheiden über die Berufungen gegen die amtsgerichtlichen Strafurteile der Strafrichterin bzw. des Strafrichters und des Schöffengerichts.
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich.
Zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Sitzungssaalgebäude möglich.
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
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