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Vergewaltigung; Opferberatung und Anzeigenerstattung

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Opfer. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

Für Sie zuständig

Polizeiinspektion 15 München (Sendling)

Hausanschrift

Treffauerstraße 56
81373 München

Postanschrift

Postfach 330329

80063 München

Telefon

+49 89 74356-0

Polizeiinspektion 21 München (Au)

Hausanschrift

Am Neudeck 1
81541 München

Postanschrift

Postfach 330329

80063 München

Telefon

+49 89 62402-0

Polizeiinspektion 42 München (Neuhausen)

Hausanschrift

Landshuter Allee 38
80637 München

Postanschrift

Postfach 330329

80063 München

Telefon

+49 89 54265-0

Polizeiinspektion 43 München (Olympiapark)

Hausanschrift

Moosacher Straße 77
80809 München

Postanschrift

Postfach 330329

80063 München

Telefon

+49 89 35739-0

Polizeiinspektion 44 München (Moosach)

Hausanschrift

Puchheimer Straße 14
80997 München

Postanschrift

Postfach 330329

80063 München

Telefon

+49 89 14982-0

Polizeipräsidium München

Hausanschrift

Ettstraße 2
80333 München

Postanschrift

Postfach 330329

80063 München

Telefon

+49 89 2910-0

Leistungsdetails

Sie wurden sexuell missbraucht oder Opfer einer Vergewaltigung? Dann befinden Sie sich in einer extremen psychischen Belastungssituation! Nehmen Sie fachkundige Hilfe in Anspruch.

Sie wurden/werden von Ihrem Ehemann oder Lebenspartner sexuell missbraucht oder vergewaltigt?

Körperliche und sexuelle Gewalt ist immer Unrecht und auch in der Familie strafbar.

Nehmen Sie die Gewalt nicht hin, informieren Sie sich bei den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK).

Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, am Besten sofort nach dem Vorfall über Notruf 110.

Liegt die Tat schon länger zurück? Erstatten Sie dennoch Anzeige, die Tat wird auch noch nach Jahren verfolgt.

  • Personalausweis oder Reisepass

Beratung durch die BPfK und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

  • Gewalt gegen Frauen; Polizeiliche Beratung
    Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Opfer. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.
Stand: 07.04.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration