Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie Sozialleistungen beziehen oder finanziell bedürftig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos an einem Integrationskurs teilnehmen. Dies gilt auch für Beschäftigte, deren Bruttoentgelt einen bestimmten Betrag nicht übersteigt.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den Integrationskurs kostenlos besuchen. Hierfür müssen Sie entweder
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Streitfeldstr. 39
81673 München
Streitfeldstr. 39
81673 München
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine obere deutsche Bundesbehörde und unter anderem für die Kostenbefreiung für den Integrationskurs zuständig.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Integrationskurs für Sie kostenlos. Stellen Sie dafür einen Antrag bei Ihrer zuständigen Regionalstelle des BAMF. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn.
Sie können Ihren Antrag auf Kostenbefreiung auch gemeinsam mit einem Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs oder einem Antrag auf einmalige Zulassung zur Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden des Integrationskurses stellen.
Eine rückwirkende Kostenbefreiung für die Zeit vor Ihrem Antrag ist nicht möglich.
Eine Kostenbefreiung vom Integrationskurs können Sie beantragen, wenn:
Für den Antrag müssen Sie einreichen:
Den Antrag auf Kostenbefreiung können Sie online über das Verwaltungsportal des Bundes oder schriftlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen.
Den Antrag kann auch eine bevollmächtigte Stelle für Sie übernehmen.
Antrag online stellen:
Antrag per Post stellen:
Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und öffnen Sie das Antragsformular.
Sie erhalten per Post einen Bescheid, dass Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.
Sie müssen den Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn stellen, um den Zuschuss zu erhalten.
Wenn Sie vom Kostenbeitrag befreit wurden, müssen Sie dem BAMF unverzüglich mitteilen, wenn:
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, können Sie dem Bescheid entnehmen.
Wenn Sie den Integrationskurs innerhalb von 2 beziehungsweise 3 Jahren erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückerstattung von 50 Prozent Ihres Kostenbeitrags beantragen.
Wenn Sie die deutsche Sprache erlernen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an einem Integrationskurs teilnehmen.
Sie können den Sprachkurs unter bestimmten Voraussetzungen einmalig im Umfang von bis zu 300 Unterrichtseinheiten wiederholen.
Wenn Sie einen Integrationskurs besuchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Fahrtkostenzuschuss erhalten.