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In Deutschland beginnt die strafrechtliche Verantwortlichkeit („Strafmündigkeit“) mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Wenn junge Menschen straffällig werden, unterstützt die Jugendhilfe in Strafverfahren bzw. Jugendgerichtshilfe.
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Postfach 1549
92406 Schwandorf