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Die Gemeinde veröffentlicht amtliche Bekanntmachungen.
Das Amtsblatt Ihrer Gemeinde ist deren offizielles Veröffentlichungsblatt. In dieser zum Teil auch auf deren Internetseiten einsehbaren Publikation finden Sie amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde wie beispielsweise Bebauungspläne, Abgabesatzungen und sonstiges örtliches Satzungsrecht, ggf. auch Ausschreibungen und Beschlüsse des Gemeinderats.
Wenn Ihre Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft angehört und sie kein eigenes Amtsblatt unterhält, gilt das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft auch als Amtsblatt der Gemeinde.
Hat Ihre Gemeinde kein Amtsblatt, sind Satzungen im Amtsblatt des Landkreises oder des Landratsamts, sonst in regelmäßig erscheinenden Druckwerken amtlich bekannt zu machen. Amtliche Bekanntmachungen von Satzungen können aber auch dadurch erfolgen, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde niedergelegt und die Niederlegung digital über das Internet, durch Anschlag oder Anzeige an den für öffentliche Bekanntmachungen allgemein bestimmten Stellen (Gemeindetafeln), auf einer öffentlichen Internetseite der Gemeinde oder durch Mitteilung in einer Tageszeitung bekanntgegeben wird.
Das Amtsblatt wird an jedem Freitag im Bürgerbüro im Rathaus ausgehängt:
Weiterhin können Sie das Amtsblatt auch als Abonnement per E-Mail erhalten - Sie können sich hier als E-Mail-Abonnent anmelden. Alternativ schicken Sie bitten Ihren Abonnement-Wunsch an amtsblatt@schwabach.de.
Wenn Sie das Amtsblatt per Post erhalten möchten, senden Sie bitte eine Mail an amtsblatt@schwabach.de oder einen Brief an Stadt Schwabach, Pressestelle, Königsplatz 1, 91126 Schwabach.
Für den Postbezug berechnen wir 49 Euro pro Jahr an Portogebühren, der Betrag wird mittels Einzugsermächtigung eingezogen.
Im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung werden amtliche Bekanntmachungen aus dem Schulbereich veröffentlicht.
Im Amtsblatt der Regierung werden amtliche Bekanntmachungen der Regierung, des Bezirks, der regionalen Planungsverbände und der Zweckverbände veröffentlicht.