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Testamente und Erbverträge können beim Amtsgericht - Nachlassgericht - in amtliche Verwahrung gegeben werden. Dadurch wird sichergestellt, dass diese im Erbfall gefunden werden und vor Fälschung oder Beschädigung geschützt sind.
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich.
Zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Sitzungssaalgebäude möglich.
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
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