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Wenn Sie im Ausland leben, schon einmal deutsch waren und es wieder werden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Wiedereinbürgerung beantragen.
Sie können 2 Pakete mit jeweils folgenden Einzelformularen downloaden:
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Barbarastr. 1
50735 Köln
50728 Köln
Wenn Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben und im Ausland leben, können Sie einen Antrag auf Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Wiedereinbürgerung) stellen.
Die Wiedereinbürgerung nach einem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ist eine Ermessensentscheidung. Wesentliche Gesichtspunkte sind:
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die Wiedereinbürgerung mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist unter anderem als Staatsangehörigkeitsbehörde für Personen im Ausland für Themen rund um die Staatsangehörigkeit zuständig.
Hinweise zu den erforderlichen Unterlagen:
Die Wiedereinbürgerung können Sie oder Ihre bevollmächtigte Person schriftlich oder nach Terminvereinbarung persönlich bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen.
Schriftliche oder persönliche Antragstellung:
Online-Antragstellung:
Abschluss des Verfahrens (schriftlich und online):
Hinweise:
Einbürgerungsurkunde für Erwachsene
Gebühr: 255 EUR
Einbürgerungsurkunde für miteingebürgertes minderjähriges Kind (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
Gebühr: 51 EUR
Ablehnungsbescheid für Erwachsene (Ablehnung des Antrages)
Gebühr: 25 EUR - 255 EUR
Ablehnungsbescheid für miteinzubürgerndes minderjähriges Kind (Ablehnung des Antrages)
Gebühr: 25 EUR - 51 EUR
Es gibt keine Fristen.
Für die Bearbeitung des Antrages: in der Regel 12 bis18 Monate. Je nach Einzelfall sind aufwendige Ermittlungen vorzunehmen.
Für Ihren Antrag können Sie auch eine bevollmächtigte Person, zum Beispiel eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, benennen. Hierzu müssen Sie eine Vollmacht beifügen.
Ein Ausländer, der in Deutschland lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf, eingebürgert zu werden.
Ausländer, die die Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung nicht oder noch nicht erfüllen, können nach Ermessen eingebürgert werden, soweit bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Wenn Ihnen oder Ihren Vorfahren während der Zeit des Nationalsozialismus die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wurde und Sie im Ausland leben, können Sie im Rahmen der Wiedergutmachung unterbestimmten Voraussetzungen eine Wiedereinbürgerung beantragen.