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Kraftfahrzeug; Beantragung der Neuzulassung

Zum Betrieb auf öffentlichen Straßen müssen Sie Kraftfahrzeuge zulassen. Dies erfolgt aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer, sowie um den Halter oder Fahrer feststellen zu können.

Ansprechpartner - Landratsamt Nürnberger Land

SG 34 - Straßenverkehrsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde

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