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Kraftfahrzeug; Beantragung der Neuzulassung

Zum Betrieb auf öffentlichen Straßen müssen Sie Kraftfahrzeuge zulassen. Dies erfolgt aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer, sowie um den Halter oder Fahrer feststellen zu können.

Landratsamt Roth

Verkehrswesen - KFZ-Zulassung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
7:30 Uhr - 13:00 Uhr
Do
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
7:30 Uhr - 13:00 Uhr

Termine nur mit vorheriger Vereinbarung
 
Annahmeschluss: 1 Stunde vor Dienstende

Hausanschrift

Westring 36
91154 Roth

Postanschrift

Westring 36
91154 Roth