Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Hermann-Blenk-Str. 28
38108 Braunschweig
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Mühlweg 9
71577 Großerlach-Morbach
Mühlweg 9
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Im Luftsportgeräteverzeichnis werden die Daten aller im Inland zugelassenen Ultraleichtflugzeuge, Ultraleichthubschrauber und Tragschrauber gespeichert. Nur registrierte Ultraleichtflugsportgeräte (UL) erhalten ein Kennzeichen.
Luftsportgeräte ohne Zulassungspflicht benötigen in der Regel kein Kennzeichen und erhalten somit auch keinen Eintrag im Luftsportgeräteregister. Wenn Sie trotzdem ein Kennzeichen für Ihr Luftsportgerät wünschen, dann müssen Sie die Eintragung im Luftsportgeräteregister beantragen.
Luftsportgeräte ohne Zulassungspflicht sind zum Beispiel:
Um einen Eintrag beziehungsweise ein Kennzeichen für Ihr UL zu erhalten müssen Sie entweder eine
Zuständig für die Eintragung von Ultraleichtflugzeugen und Ultraleichthubschraubern in das Luftsportgeräteverzeichnis sind die vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur beauftragten Luftsportverbände. Das sind der
Gespeichert werden personenbezogene Daten wie zum Beispiel Name und Adresse des Besitzers sowie technische Daten wie zum Beispiel die
Sobald sich an den gespeicherten Daten etwas ändert, müssen Sie dies dem Luftfahrt-Bundesamt oder dem beauftragten Luftsportverband, bei dem Ihr Luftsportgerät registriert ist, mitteilen. Unter besonderen Umständen können deutsche Behörden auf Ihre Daten zugreifen. Das gilt
Hinweis:
Für Luftsportgeräte wie zum Beispiel Ultraleichtflugzeuge und Ultraleichthubschrauber sind die beauftragten Luftsportverbände zuständig, hier der Deutsche Aero Club oder der Deutsche Ultraleichtflugverband. Für alle anderen Luftfahrzeuge, wie zum Beispiel Motorflugzeuge, Segelflugzeuge, Motorsegler oder Hubschrauber, ist das Luftfahrt-Bundesamt zuständig.
Die Eintragung oder Änderung ihrer Daten im Luftportgeräteverzeichnis müssen schriftlich per Post oder per E-Mail beantragen.
keine
5 Tage. Je nach Arbeitsaufkommen kann die Bearbeitung aber auch länger dauern.
Wenn Sie ein gebrauchtes, zulassungspflichtiges Ultraleichtfluggerät erwerben müssen Sie dies anzeigen.
Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Ultraleichtfluggerät besitzen, müssen Sie es unter bestimmten Umständen registrieren lassen.