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Personen, die als Verantwortliche für Veranstaltungstechnik tätig werden möchten, können die Ausstellung eines Befähigungszeugnisses beantragen.
Die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) legt die Aufgaben und Pflichten von "Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik" fest und definiert den Personenkreis, der diese Aufgabe übernehmen kann. Soweit dafür ein Befähigungszeugnis benötigt wird, kann dieses auf Antrag von der zuständigen Industrie- und Handelskammer ausgestellt werden.
Dem Antrag ist ein Nachweis über die geeignete Ausbildung bzw. die erforderliche Berufspraxis beizufügen.
Verantwortliche für Veranstaltungstechnik, die ein Befähigungszeugnis benötigen, sind
Der Antrag kann schriftlich, per E-Mail oder per Online-Antrag bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer eingereicht werden.
Dem Antrag ist ein Nachweis über die geeignete Ausbildung bzw. die erforderliche Berufspraxis und ein Passfoto beizufügen. Die IHK prüft den Antrag und stellt ggf. ein Befähigungszeugnis aus.
Für das Befähigungszeugnis wird eine Gebühr von 50,00 EUR erhoben.
keine
ca. 2 Wochen
Es ist immer der Nachweis der erforderlichen Voraussetzung dem Antrag beizufügen.
Widerspruch