Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie ausländische Studierende im Rahmen eines Ferienjobs in Deutschland beschäftigen möchten, kann Sie die Bundesagentur für Arbeit bei der Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern unterstützen.
Sie können die Unterlagen auch schriftlich einreichen. In diesem Fall benötigen wir das Antragsformular in zweifacher Ausfertigung . Alle weiteren Formulare oder sonstigen Dokumente benötigen wir nur in einfacher Ausfertigung.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Diese Erklärung muss die ausländische Hochschule ausfüllen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Studierende, die im Ausland eingeschrieben sind, können in den Semesterferien einen Ferienjob in Deutschland ausüben.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie sie überall dort einsetzen, wo Sie sie brauchen, zum Beispiel
Die Bundesagentur für Arbeit kann Ihnen bei der Besetzung offener Stellen für Ferienjobber helfen, indem sie Ferienjobs an ausländische Studierende vermittelt. Ihre Ansprechpartnerin rund um die Beschäftigung ausländischer Studierender ist die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit.
Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, stellt die Bundesagentur für Arbeit für die Ferienbeschäftigung eine Vermittlungsbestätigung aus.
Damit Studierende aus dem Ausland in Ihrem Betrieb arbeiten dürfen, müssen sie
Bei Herstellung des Kontakts zwischen Ihnen und der oder dem Studierenden ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit (zum Beispiel durch eine private Vermittlungsagentur):
Wenn Sie eine Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit wünschen, gehen Sie folgendermaßen vor:
Wenn Sie bereits persönlichen Kontakt zu einer Studentin oder einem Studenten geknüpft haben, können Sie die Vermittlungsbestätigung sowohl schriftlich als auch online beantragen.
Wenn Sie die Vermittlungsbestätigung schriftlich beantragen möchten, gehen Sie folgendermaßen vor:
Alternativ können Sie die Ferienbeschäftigung über die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit online beantragen.
Es fallen keine Kosten an.