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Gutachter im Gutachterausschuss; Berufung und Abberufung

Gutachter in Gutachterausschüssen müssen von der zuständigen Behörde berufen und abberufen werden.

Landratsamt Amberg-Sulzbach

Gutachterausschuss

Öffnungszeiten

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92224 Amberg

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Postfach 1754
92207 Amberg