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Gutachter im Gutachterausschuss; Berufung und Abberufung

Gutachter in Gutachterausschüssen müssen von der zuständigen Behörde berufen und abberufen werden.

Ansprechpartner - Landratsamt Kulmbach

33 Baurecht (Bauleitplanung, Bauordnung und Denkmalpflege)

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