Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Aktionen und Maßnahmen eines fest definierten Adressatenkreises, die der Erhöhung der Verkehrssicherheit von Kindern und Jugendlichen und Erwachsene dienen, werden gefördert.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Die Förderung unterstützt Maßnahmen, die die Sicherheit im Straßenverkehr für alle Altersgruppen verbessern.
Die Zuwendungen gehen an die Landesverkehrswacht und den ADAC für Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit. Gefördert wird beispielsweise die Aktion "Sicher zur Schule - Sicher nach Hause".
Antragsberechtigt sind ausschließlich die Landesverkehrswacht und der ADAC.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt für einen Zeitraum von 1 Jahr(en).
Ausschlusskriterien:
Projekte, die keine Maßnahmen zur Verkehrsprävention enthalten, können nicht gefördert werden.
Es sind keine Unterlagen beizubringen.
Der Antrag ist schriftlich durch die beiden Organisationen bei der Regierung von Schwaben zu stellen.
Es fallen keine Kosten an.
Der Antrag muss bis 31.12.2023 gestellt werden. Projekt muss innerhalb eines Haushaltsjahres abgeschlossen werden
Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu 2 Woche(n) zu rechnen.
Die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung ist durch Vorlage eines einfachen Verwendungsnachweises nachzuweisen.
Gegen den Zuwendungsbescheid können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Die Stelle, bei der Sie den Widerspruch einreichen können, wird Ihnen im Bescheid mitgeteilt.