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Verkehrssicherheitsprogramm; Beantragung einer Förderung

Aktionen und Maßnahmen eines fest definierten Adressatenkreises, die der Erhöhung der Verkehrssicherheit von Kindern und Jugendlichen und Erwachsene dienen, werden gefördert.

Formulare

Für Sie zuständig

Regierung von Schwaben - Sachgebiet 23 - Personenbeförderung, Schienen- und Straßenverkehr

Leistungsdetails

Zweck

Die Förderung unterstützt Maßnahmen, die die Sicherheit im Straßenverkehr für alle Altersgruppen verbessern.

Gegenstand

Die Zuwendungen gehen an die Landesverkehrswacht und den ADAC für Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit. Gefördert wird beispielsweise die Aktion "Sicher zur Schule - Sicher nach Hause".

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind ausschließlich die Landesverkehrswacht und der ADAC.

Zuwendungsfähige Kosten

  • Kosten für Maßnahmen und Projekte, die die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen.
  • Dazu gehören zum Beispiel Präventionsaktionen, Schulungen, Informationsmaterialien oder technische Sicherheitsmaßnahmen.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt für einen Zeitraum von 1 Jahr(en).

  • Die Förderung erfolgt als Teilfinanzierung oder als Festbetrag.
  • Antragsteller müssen einen Eigenanteil einplanen, wenn die Förderung nur teilweise die Kosten abdeckt.

  • Antragsteller müssen Projekte zur Verkehrsprävention durchführen.
  • Das Projekt muss der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr dienen.
  • Die Antragstellung muss vor Beginn des Projekts erfolgen.

Ausschlusskriterien:

Projekte, die keine Maßnahmen zur Verkehrsprävention enthalten, können nicht gefördert werden.

  • Erforderliche Unterlage/n

    Es sind keine Unterlagen beizubringen.

Der Antrag ist schriftlich durch die beiden Organisationen bei der Regierung von Schwaben zu stellen.

Es fallen keine Kosten an.

Der Antrag muss bis 31.12.2023 gestellt werden. Projekt muss innerhalb eines Haushaltsjahres abgeschlossen werden

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu 2 Woche(n) zu rechnen.

Die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung ist durch Vorlage eines einfachen Verwendungsnachweises nachzuweisen.

Gegen den Zuwendungsbescheid können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Die Stelle, bei der Sie den Widerspruch einreichen können, wird Ihnen im Bescheid mitgeteilt.

Stand: 21.04.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Quelle: Förderfinder