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Wenn Sie befürchten, dass z. B. durch den Vollzug eines angegriffenen Verwaltungsakts oder durch das Vorenthalten einer begehrten Leistung nicht wieder gut zu machende Nachteile entstehen, können Sie beim Gericht der Hauptsache einstweiligen Rechtsschutz beantragen.
Haidplatz 1
93047 Regensburg
Postfach 110165
93014 Regensburg