Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie sich gewerbsmäßig als Honorar-Finanzanlagenberater/in selbstständig machen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.
Als Honorar-Finanzanlagenberater/in vermitteln Sie selbstständig Finanzprodukte an Kunden, wobei Sie gegen ein Honorar vom Kunden arbeiten. Sie dürfen jedoch keine Provisionen oder Vorteile vom Anbieter der Finanzprodukte erhalten. In diesem Fall müssen Sie eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler beantragen. Sie dürfen jedoch nicht gleichzeitig als Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater tätig sein.
Als Honorar-Finanzanlagenberater sind Sie durch die sogenannte Bereichsausnahme des Kreditwesengesetzes auf bestimmte Finanzprodukte beschränkt. Die Erlaubnis umfasst (wahlweise) drei Produktkategorien:
Zusätzlich zur Erlaubnis müssen Sie sich auch in das Vermittlerregister eintragen lassen. Den Antrag hierfür können Sie zusammen mit dem Erlaubnisantrag stellen.
Ihre Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Nebenbestimmungen verbunden werden, sofern dies aus Sicht der Behörde zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist.
Unter denselben Voraussetzungen sind auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Sie schicken den Antrag auf Erlaubnis mit allen Nachweisen zu der in Ihrem Bundesland zuständigen Stelle.
Haben Sie die Erlaubnis erhalten, müssen Sie Ihr Gewerbe vor Beginn Ihrer Tätigkeit anmelden.
Finanzanlagenvermittler oder Honorar- Finanzanlagenberater müssen aufgrund der jährlichen Prüfungspflicht einen Prüfungsbericht abgeben oder wenn sie nicht tätig waren, eine Negativerklärung.