Logo Bayernportal

Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung für Selbstnutzung, Leerstehenlassen und anderweitige Nutzung

Soll geförderter Wohnraum selbst genutzt werden, länger als drei Monate unvermietet leer stehen oder zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden, müssen Sie hierfür eine Genehmigung beantragen.

Große Kreisstadt Neustadt b.Coburg

Kultur, Sport und Tourismus

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
8:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi
8:30 Uhr - 13:00 Uhr
Do
8:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
8:30 Uhr - 13:00 Uhr

Hausanschrift

Bahnhofstraße 22
96465 Neustadt b. Coburg

Postanschrift

Bahnhofstraße 22
96465 Neustadt b. Coburg