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Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung für Selbstnutzung, Leerstehenlassen und anderweitige Nutzung

Soll geförderter Wohnraum selbst genutzt werden, länger als drei Monate unvermietet leer stehen oder zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden, müssen Sie hierfür eine Genehmigung beantragen.

Große Kreisstadt Nördlingen

033 Bauverwaltung und Bauordnung mit Vergabewesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Mi
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Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Fr
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Marktplatz 15
86720 Nördlingen

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Postfach 1543
86715 Nördlingen