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Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung für Selbstnutzung, Leerstehenlassen und anderweitige Nutzung

Soll geförderter Wohnraum selbst genutzt werden, länger als drei Monate unvermietet leer stehen oder zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden, müssen Sie hierfür eine Genehmigung beantragen.

Große Kreisstadt Neu-Ulm

Abteilung Bauordnung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Do
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

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Fr
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag- und Mittwochnachmittag sowie freitags nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Hausanschrift

Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm

Postanschrift

Postfach 2040
89210 Neu-Ulm