Logo Bayernportal

Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung für Selbstnutzung, Leerstehenlassen und anderweitige Nutzung

Soll geförderter Wohnraum selbst genutzt werden, länger als drei Monate unvermietet leer stehen oder zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden, müssen Sie hierfür eine Genehmigung beantragen.

Große Kreisstadt Kitzingen

SG 60 Bauverwaltung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Di
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Schulhof 2
97318 Kitzingen

Postanschrift

Kaiserstraße 13/15
97318 Kitzingen