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Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung für Selbstnutzung, Leerstehenlassen und anderweitige Nutzung

Soll geförderter Wohnraum selbst genutzt werden, länger als drei Monate unvermietet leer stehen oder zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden, müssen Sie hierfür eine Genehmigung beantragen.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

+ nach Vereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit: Montag und Donnerstag von 8.30 bis 15 Uhr, Dienstag und Freitag von 8.30 bis 12 Uhr.

Hausanschrift

Königsplatz 2
90762 Fürth

Barrierefreier Zugang möglich. Informationen erhalten Sie am Empfang.

Postanschrift

Postfach
90744 Fürth