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Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung für Selbstnutzung, Leerstehenlassen und anderweitige Nutzung

Soll geförderter Wohnraum selbst genutzt werden, länger als drei Monate unvermietet leer stehen oder zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden, müssen Sie hierfür eine Genehmigung beantragen.

Große Kreisstadt Neuburg a.d.Donau

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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und

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Do
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Hausanschrift

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86633 Neuburg a.d.Donau

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Postfach 1740
86622 Neuburg a.d.Donau