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Wenn Ihr Betrieb Menschen mit Behinderungen im Rahmen einer Probebeschäftigung befristet einstellen will, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Personalkosten für maximal 3 Monate erstattet bekommen.
Menschen mit Behinderungen oder schwerbehinderte Menschen sollen die Gelegenheit bekommen, ihre Stärken und Fähigkeiten auf dem Arbeitsmarkt beweisen zu können. Mit einer Probebeschäftigung können Sie als Betrieb den Einstieg oder Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern. Alle Beteiligten können in dieser Zeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis für die Dauer von bis zu 3 Monaten die Zusammenarbeit ausprobieren.
Die Kosten, die Ihnen im Rahmen dieser Probebeschäftigung entstehen, kann Ihnen die Bundesagentur für Arbeit erstatten. Dazu gehören üblicherweise
Zuständig ist das Jobcenter, in dessen Bezirk die Person, die Sie zur Probe beschäftigen wollen, ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bei Beginn des Probearbeitsverhältnisses hat. Das Jobcenter ist auch zuständig bei bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen, wenn die Person, die Sie zur Probe beschäftigen wollen, aufstockend Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhält.
Sie können den Antrag persönlich, telefonisch, schriftlich oder online (vor der Aufnahme einer befristeten Probebeschäftigung) stellen.
Für die Online-Antragstellung:
Bei anderweitigen Antragstellung:
Keine
Widerspruch bei dem Jobcenter, das den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.
Wenn Ihr Betrieb Menschen mit Behinderungen im Rahmen einer Probebeschäftigung befristet einstellen will, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Personalkosten für maximal 3 Monate erstattet bekommen.