Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Zur eindeutigen Identifizierung und Registrierung muss einem Betrieb eine 12-stellige Betriebsnummer (= Registriernummer nach der Viehverkehrsverordnung) zugeteilt worden sein. Diese ermöglicht eine Zuordnung der in der Hi-Tier-Datenbank abgegebenen Meldungen zu einem Betrieb und wird u.a. für die Beantragung eines Equidenpasses benötigt.
Die 12-stellige Betriebsnummer ist nach dem statistischen Gemeindeschlüssel aufgebaut: 2 Stellen Bundesland, 1 Stelle Regierungsbezirk, 2 Stellen Landkreis, 3 Stellen Gemeinde, 4 Stellen laufende Nummer, z.B. 05 123 456 7890. Optional kann zusätzlich der Länderschlüssel für Deutschland (276) vorangestellt werden, z.B. 276 05 176 148 9876.
Für die Vergabe von Betriebsnummern sowie für die Erfassung und Änderungen von Adressdaten sind die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständig. Sie ordnen außerdem der Registriernummer den zutreffenden Betriebstyp zu.
Wenn Sie Fische züchten, halten oder hältner, haben Sie die Pflicht, Ihren Betrieb bei Ihrem zuständigen Veterinäramt unaufgefordert registrieren oder genehmigen zu lassen.