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Auf Antrag kann für Beschäftigte eines Saison- bzw. Kampagnenbetriebs eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit für die Zeit der Saison oder Kampagne bis auf maximal zwölf Stunden täglich an einzelnen Tagen bewilligt werden.
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Auf allen bayerischen Volksfesten und vergleichbaren Veranstaltungen kann ohne behördliche Bewilligung jeder Arbeitgeber seine Beschäftigten bis zu zehn Stunden netto täglich arbeiten lassen, auch an allen jeweiligen Sonn- und Feiertagen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Ersatzruhetage für eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen können sowohl vor als auch nach der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung bzw. dem Volksfest gewährt werden.
Falls eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeiten von zehn Stunden auch nach Ausschöpfung organisatorischer Maßnahmen, insbesondere für Spitzenzeiten, unvermeidbar sein sollte und auch das für den Betriebssitz zuständige Gewerbeaufsichtsamt für eine spezielle Situation keine Lösungsmöglichkeiten aufzeigen konnte, kann eine kostenpflichtige Ausnahme nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beantragt werden.
Der Antrag ist schriftlich beim Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Oberfranken einzureichen.
Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen überwachen, ob das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird und bewilligen in Ausnahmefällen u. a. Sonn- und Feiertagsarbeit, sowie im Einzelfall die Erhöhung der maximal zulässigen Arbeitszeit bei entsprechendem Ausgleich.