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Wenn Sie als selbstständige/r Versicherungsvermittler/in (Versicherungsmakler/in oder Versicherungsvertreter/in) tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Versicherungsvermittler/in sind Sie, wenn Sie entweder als Versicherungsmakler/in oder Versicherungsvertreter/in tätig:
Neben der Einholung der Erlaubnis müssen Sie den Eintrag das Vermittlerregister beantragen und eine Registernummer erhalten. Die Eintragung ins Register können Sie zusammen mit der Erlaubnis beantragen. Vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.
Die Erlaubnis kann einer natürlichen und einer juristischen Person erteilt werden. Sie gilt unbefristet.
Personen(handels)gesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder die Offene Handelsgesellschaft (OHG) können die Erlaubnis nicht erhalten. Hier benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis.
Als gebundener Versicherungsvertreter arbeiten Sie ausschließlich für ein oder, wenn die Versicherungsprodukte nicht in Konkurrenz stehen, für mehrere Versicherungsunternehmen. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich direkt durch Ihr Versicherungsunternehmen in das Vermittlerregister eintragen zu lassen. In diesem Fall benötigen Sie keine Erlaubnis.
Vermitteln Sie Versicherungen ergänzend zu Waren oder Dienstleistungen, also produktakzessorisch, können Sie von der Erlaubnispflicht durch einen Antrag auf Befreiung bei der Industrie- und Handelskammer befreit werden. In diesem Fall unterliegen Sie jedoch ebenso der Registrierungspflicht.
Die Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, sofern dies nach Ansicht der Behörde zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist.
Wenn Sie EU/EWR-Bürger sind, in einem anderen Land eine Erlaubnis bzw. ein Gewerbe als Versicherungsvermittler besitzen und nur vorübergehend in Deutschland tätig werden möchten, benötigen Sie keine Erlaubnis in Deutschland. Sie müssen jedoch Ihre beabsichtigte Tätigkeit den Behörden in Ihrem Heimatland mitteilen.
Bei Personen(handels)gesellschaften muss jeder geschäftsführende Gesellschafter einen Antrag stellen und Unterlagen einreichen.
Um eine Erlaubnis als Versicherungsberater zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) einreichen.
Spätestens vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit müssen Sie die Eintragung in des Vermittlerregister beantragen.
Es fallen Gebühren an. Diese ergeben sich aus der Gebührenordnung der örtlich zuständigen IHK.
Die Erlaubnis gilt unbefristet.
Haben Sie Angestellte, die bei der Versicherungsvermittlung mitwirken, benötigen diese keine eigene Erlaubnis. Sie müssen sie jedoch im Vermittlerregister registrieren und Sorge tragen, dass diese die notwendige Sachkunde und persönliche Zuverlässigkeit besitzen.