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Marktfestsetzung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie eine Messe, Ausstellung, einen Groß-, Wochen-, Spezial- oder Jahrmarkt oder ein Volksfest festsetzen lassen wollen, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Durch die Festsetzung werden Ihnen bestimmte Marktprivilegien zuteil. 

Gemeinde Kissing

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Di
07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Montag, Mittwoch, Freitag - nach Terminvereinbarung 

Hausanschrift

Pestalozzistr. 5
86438 Kissing

Postanschrift

Pestalozzistr. 5
86438 Kissing