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Wenn Sie eine Messe, Ausstellung, einen Groß-, Wochen-, Spezial- oder Jahrmarkt oder ein Volksfest festsetzen lassen wollen, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Durch die Festsetzung werden Ihnen bestimmte Marktprivilegien zuteil.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
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Marktplatz 10
94094 Rotthalmünster
Postfach 1027
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