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Marktfestsetzung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie eine Messe, Ausstellung, einen Groß-, Wochen-, Spezial- oder Jahrmarkt oder ein Volksfest festsetzen lassen wollen, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Durch die Festsetzung werden Ihnen bestimmte Marktprivilegien zuteil. 

Gemeinde Dörfles-Esbach

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 11:30 Uhr

und

15:00 Uhr - 17:45 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 11:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rosenauer Str. 12
96487 Dörfles-Esbach

Postanschrift

Rosenauer Str. 12
96487 Dörfles-Esbach