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Liegt ihr Abgrabungsvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Abgrabung enthält, kann es genehmigungsfrei sein.
Rudolf-von-Hirsch-Straße 1
82152 Krailling
Postfach 1364
82142 Planegg