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Kreisstraßen; Straßenbau

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind Träger der Straßenbaulast für die Kreisstraßen.

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Straßen- und Brückenbau

Stadt Fürth

Hausanschrift

Hirschenstraße 2
90762 Fürth

Der barrierefreie Zugang befindet sich an der Gebäuderückseite (erreichbar über die Hofeinfahrt).

Postanschrift

Postfach

90744 Fürth

Webseite

www.fuerth.de

Leistungsdetails

Die Landkreise und kreisfreien Gemeinden bauen und unterhalten die Kreisstraßen innerhalb ihres Gebietes. Die Landkreise können die Verwaltung der Kreisstraßen (mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten in Gemeinden mit mehr als 25.000 Einwohnern) gemäß Art. 59 BayStrWG den Staatlichen Bauämtern übertragen.

Nähere Informationen Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt zum Bau von Kreisstraßen erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Informationen zum Thema "Straßen- und Brückenbau in Bayern" finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe "Weiterführende Links").

Stand: 08.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr