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Kommunaler Schlachthof; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Nutzung eines Schlachthofes, der von einer Kommune betrieben wird, können Benutzungsgebühren erhoben werden.

Für Sie zuständig

Stadt Laufen

Stadt Laufen

Hausanschrift

Rathausplatz 1
83410 Laufen

Postanschrift

Rathausplatz 1

83410 Laufen

Telefon

+49 8682 8987-0

Webseite

stadtlaufen.de

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 02.11.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales