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Kommunale Gleichstellungsarbeit; Informationen

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte überwachen und unterstützen die Umsetzung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes auf kommunaler Ebene.

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wirken im Gegensatz zu den staatlichen Gleichstellungsbeauftragten nicht nur im internen Dienstbetrieb auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern hin, sondern sie sind für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft, also für die gesamte Bevölkerung tätig (Außenwirkung).

Weiterführende Informationen erhalten Sie von Ihrer Gemeinde oder Ihrem Landratsamt.

Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Bitte beachten Sie unter den weiterführenden Links den Seitenverweis zu unserer Themenseite "Gleichungsstelle". Hier finden Sie weitere Informationen zu den Aufgaben der Gleichungsstelle, das Gleichstellungskonzept des Landkreises, zum Thema Runder Tisch Oberland "Gemeinsam gegen häusliche Gewalt" und die Weiterleitung zu den Kursen und Veranstaltungen der Gleichungsstelle.

Ebenfalls finden Sie hier auch die Verlinkung zur Seite "Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen".

  • Gleichstellungsbericht; Erstellung

    Die Bayerische Staatsregierung berichtet dem Bayerischen Landtag alle fünf Jahre über die Umsetzung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Stand: 04.09.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales