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Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wirken im Gegensatz zu den staatlichen Gleichstellungsbeauftragten nicht nur im internen Dienstbetrieb auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern hin, sondern sie sind für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft, also für die gesamte Bevölkerung tätig (Außenwirkung).
Weiterführende Informationen erhalten Sie von Ihrer Gemeinde oder Ihrem Landratsamt.
Die Bayerische Staatsregierung berichtet dem Bayerischen Landtag alle fünf Jahre über die Umsetzung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern.