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Kommunale Gleichstellungsarbeit; Informationen

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte überwachen und unterstützen die Umsetzung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes auf kommunaler Ebene.

Für Sie zuständig

Landratsamt Eichstätt

Landratsamt Eichstätt Außenstelle Lenting

Landratsamt Eichstätt Außenstelle Gemmingenstraße

Landratsamt Eichstätt Außenstelle Gundekarstraße 3

Landratsamt Eichstätt

Hausanschrift

Gundekarstraße 3
85072 Eichstätt

Postanschrift

Gundekarstraße 3

85072 Eichstätt

Telefon

+49 8421 70-0

Landratsamt Eichstätt Außenstelle Weißenburger Str. 16

Leistungsdetails

Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wirken im Gegensatz zu den staatlichen Gleichstellungsbeauftragten nicht nur im internen Dienstbetrieb auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern hin, sondern sie sind für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft, also für die gesamte Bevölkerung tätig (Außenwirkung).

Weiterführende Informationen erhalten Sie von Ihrer Gemeinde oder Ihrem Landratsamt.

  • Gleichstellungsbericht; Erstellung

    Die Bayerische Staatsregierung berichtet dem Bayerischen Landtag alle fünf Jahre über die Umsetzung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Stand: 30.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales