Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Schubertstr. 10
91052 Erlangen
91051 Erlangen
Amberger Str. 76
91217 Hersbruck
Amberger Str. 76
91217 Hersbruck
Spitalwinkel 3
91161 Hilpoltstein
Postfach 1180
91155 Hilpoltstein
Theodor-Heuss-Str. 63
91126 Schwabach
91124 Schwabach
Sind Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden, z. B. nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung, können Sie einen steuerlichen Pauschbetrag von 370 EUR beantragen.
Diesen Pauschbetrag erhalten Sie auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder Sie für den Anspruch auf die Bezüge eine Abfindung in Form eines Kapitalbetrags erhalten haben.
Es liegen Hinterbliebenenbezüge nach einem der folgenden Gesetze vor:
Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist jeweils der 31.7. des Folgejahres.