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Strahlenschutz; Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses, Fundes oder Notfalls

Sie müssen den Eintritt eines Notfalls, Störfalls oder eines sonstigen bedeutsamen Vorkommnisses  unverzüglich der zuständigen Behörde melden.

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Dezernat 22 – Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Medizinprodukten, Biostoffe, nichtionisierende Strahlung

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