Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Eine sog. Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, und gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten.
Die sog. Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, und gibt Auskunft über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten.
Sie kann beispielsweise erforderlich sein, wenn,
und
Bitte nutzen Sie vorrangig die angebotenen Online-Dienste über oben angeordnete Schaltflächen für die "Terminvereinbarung bei der Fahrerlaubnisbehörde und Kfz-Zulassungsbehörde (nur bei persönlicher Vorsprache)" und die Beantragung einer Karteikartenabschrift.
Unter den weiterführenden Links finden Sie den Verweis zu unserer Themenseite der "Fahrerlaubnisbehörde".
Sie können die Karteikartenabschrift bei der Behörde, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt hat, anfordern.
Dies kann in der Regel telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei immer mehr Behörden ist auch eine Online-Beantragung möglich.
Um die Anfrage möglichst schnell und ohne zusätzliche Rückfragen bearbeiten zu können, werden meist insb. folgende Informationen benötigt:
Die Karteikartenabschrift wird dann in der Regel unmittelbar an die jetzt für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde, bei der Sie den neuen Führerschein beantragt haben übersandt.
Zentrale Seite der Fahrerlaubnisbehörde
Die alten Papierführerscheine sowie die vor dem 19.01.2013 ausgestellten Kartenführerscheine verlieren nach und nach ihre Gültigkeit. Sie müssen daher rechtzeitig durch den aktuellen, befristeten EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden.