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Ein Au-pair aus einem Staat außerhalb der EU benötigt für die Beschäftigungsaufnahme einen Aufenthaltstitel (Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis), der die Ausübung einer Au-pair-Beschäftigung ausdrücklich erlaubt.
Ansprechzeiten:
Montag von 8 bis 16:30 Uhr
Dienstag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Die Ausländerbehörde kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgesucht werden. Diese ist online, per Mail unter ausl@fuerth.de oder unter der Rufnummer (0911) 974-23 50 möglich.
Schwabacher Straße 170
90763 Fürth
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