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Verfahrensfreies Bauvorhaben; Informationen

Bestimmte (kleinere) Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden.

Online-Verfahren & Formulare

Online-Verfahren

Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Bestimmte (kleinere) Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden und bedürfen auch nicht der Durchführung eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens.

Der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass das Vorhaben diesen und allen anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Im Einzelnen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde oder an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Zur Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle nutzen Sie bitte vorrangig die oben angeordnete Schaltfläche.

Im Bereich Formulare finden Sie das "Informationsblatt zur verfahrensfreien Errichtung von land-/forstwirtschaftlichen Stadeln".

Zusätzlich finden Sie unter den weiterführenden Links den Seitenverweis zum "Bauantragsverfahren".

Stand: 17.09.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr