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Verfahrensfreies Bauvorhaben; Informationen

Bestimmte (kleinere) Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden.

Für Sie zuständig

Stadt Erlangen - Planannahme

Leistungsdetails

Bestimmte (kleinere) Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden und bedürfen auch nicht der Durchführung eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens.

Der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass das Vorhaben diesen und allen anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Im Einzelnen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde oder an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Ergänzung: Stadt Erlangen

Zum 01.01.2025 wurden Änderungen der Bayerischen Bauordnung unter anderem in Artikel 57, Erleichterungen hinsichtlich der Verfahrensfreiheit für folgende Vorhaben eingeführt:

  • Dachgeschossausbauten mit Errichtung von Gauben
  • Dachgeschossausbauten ohne die Errichtung von Gauben
  • Nutzungsänderungen (Bestandsnutzung und neue Nutzung bitte angeben)
  • Instandsetzungsarbeiten
  • temporäre Mobilfunkanlagen

Ergänzung: Stadt Erlangen

Diese Vorhaben sind 14 Tage vor Baubeginn / Nutzungsaufnahme dem Bauaufsichtsamt in Textform anzuzeigen.

Ergänzung: Stadt Erlangen

  • Bauherrenschaft, Telefonnummer, Email
    Diese Angaben können Sie formlos bei der Bauaufsichtsbehörde einreichen.

Ergänzung: Stadt Erlangen

Befindet sich das Vorhaben etwa in einem Einzelbaudenkmal, in der Nähe eines Einzelbaudenkmals oder innerhalb eines Denkmalensembles ist vor Beginn der Arbeiten zwingend eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis gemäß Art. 6 Bayerisches Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) einzuholen (denkmalschutz@stadt.erlangen.de).

Bitte beachten Sie weiter:

  1. Trotz Verfahrensfreiheit sind die materiell-rechtlichen Vorgaben der Bayerischen Bauordnung zwingend einzuhalten.
  2. Entsprechende Planunterlagen und Nachweise, insbesondere zum Brandschutz, zur Standsicherheit, zur Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und ggf. die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis sind vorzuhalten und auf Verlangen vorzulegen.
  3. Ob ein Antrag auf Grundstücksentwässerung notwendig ist, muss unabhängig von der Verfahrensfreiheit eigenverantwortlich geprüft werden (grundstuecksentwaesserung@stadt.erlangen.de).
  4. Wir behalten uns vor, die Einhaltung dieser Vorgaben im Rahmen von Baukontrollen zu überprüfen.
  5. Bei Nichtvorlage der erforderlichen Nachweise kann eine Baueinstellung oder Nutzungsuntersagung erfolgen.
  6. Wir empfehlen Ihnen, Ihre unmittelbaren Nachbarn über das geplante Bauvorhaben zu informieren, um mögliche Konflikte frühzeitig zu vermeiden.

Ergänzung: Stadt Erlangen

Stand: 08.08.2024
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr