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Die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) beraten Kranke, Menschen mit Behinderung und solche, die von Behinderung bedroht sind, bei welchen Personen, Einrichtungen und Stellen sie weiterführende Hilfe erhalten können.
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Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
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Im Rahmen dieser Beratungsmöglichkeit erhalten Sie Orientierung und Informationen zu Versorgungs- und Unterstützungsmöglichkeiten, Selbsthilfegruppen, Bildungs- und Freizeitangeboten. Bei Bedarf erfolgt eine Vermittlung an entsprechende Spezialdienste oder entsprechende Fachberatungen.
Neben der Beratungsfunktion des Gesundheitsamtes nimmt die Stelle für Inklusionsplanung & -gestaltung des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen eine Lotzenfunktion wahr.
Die Stelle vermittelt Informationen zu Rehabilitations- bzw. Leistungsträger, Beratungsstellen und die Angebotsstruktur im Landkreis.
Unter den weiterführenden Links finden Sie die Verweise auf folgende Seiten:
Keine
Informationen und Anlaufstellen für Menschen mit Behinderung, deren Angehörige und Interessierte.
Auftrag der EUTB® - Individuelle und barrierefreie Beratung für alle
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit (drohender) seelischer, körperlicher und/oder geistiger Behinderung sowie ihre Eltern bzw. Personensorge- und Erziehungsberechtigten haben nach § 10b Abs. 1 SGB VIII Anspruch auf Beratung, Begleitung und Unterstützung durch einen Verfahrenslotsen.
Der Verfahrenslotse im Amt für Jugend und Familie Bad Tölz-Wolfratshausen berät konkret zu möglichen Leistungen der Eingliederungshilfe, Rechts- und Leistungsansprüchen, sowie zu den Verfahren der Leistungsgewährung nach dem SGB VIII und SGB IX. Außerdem hilft er bei der Klärung von Zuständigkeiten und bei der Suche nach passenden Ansprechpartnern.
Die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) beraten Menschen bei welchen Personen und Stellen sie weiterführende Hilfe erhalten, wenn sie an einer Sucht bzw. psychischen oder chronischen Krankheit oder einer Behinderung leiden und Menschen, die hiervon bedroht sind.