Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Als strahlenschutzverantwortliche Person müssen Sie die Behörde informieren, wenn Sie Strahlenschutzbeauftragte bestellen oder abbestellen. Das gilt auch, wenn sich der Aufgabenbereich oder die Befugnisse von Strahlenschutzbeauftragten ändern.
Oberer Bürglaß 34-36
96450 Coburg
Postfach 1754
96407 Coburg
Bürgermeister-Ulrich-Str. 160
86179 Augsburg
86177 Augsburg
Wenn Sie als strahlenschutzverantwortliche Person eine Person zum Strahlenschutzbeauftragten bestellen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde für Strahlenschutz umgehend mitteilen.
In der Bestellung müssen Sie zudem die Aufgaben und Befugnisse der oder des Strahlenschutzbeauftragten sowie den innerbetrieblichen Entscheidungsbereich angeben.
Sie müssen der zuständigen Behörde auch mitteilen,
Sie müssen die Mitteilung unverzüglich bei der zuständigen Behörde abgeben.
Gebührenbescheid: