Logo Bayernportal

Strahlenschutz; Beantragung der Bescheinigung für die erforderliche Fachkunde

Wenn Sie im technischen Bereich des Strahlenschutzes tätig sind (etwa beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder beim Umgang mit radioaktiven Stoffen), müssen Sie die erforderliche Fachkunde nachweisen. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Für Sie zuständig

Regierung von Unterfranken - Strahlenschutz, Medizinprodukte Betreiben, Kompetenzzentrum Röntgen

Leistungsdetails

Wenn Sie beabsichtigen, Röntgeneinrichtungen zu betreiben oder mit radioaktiven Stoffen umzugehen, benötigen Sie eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Behörde für Strahlenschutz als Nachweis Ihrer erworbenen Fachkunde.
Dafür müssen Sie zunächst einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich abschließen. Anschließend können Sie mit weiteren Unterlagen eine Bescheinigung der Fachkunde beantragen.

  • Sie verfügen über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung.
  • Sie können die erforderliche praktische Erfahrung nachweisen.
  • Sie haben einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich abgeschlossen.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung
    • Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkundenachweis)
    • Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen (darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen).

  • Nachdem Sie einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich abgelegt haben, beantragen Sie bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde.
  • Es ist auch möglich, dass die zuständige Behörde an Sie herantritt und Sie auffordert, einen Nachweis der erforderlichen Fachkunde vorzulegen.
  • Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und sendet Ihnen bei positiver Prüfung die Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde zu.

Der anerkannte Kurs oder Lehrgang darf insgesamt nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

2 bis 4 Wochen

Stand: 11.11.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit + Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz