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Konzessionsabgabe; Zahlung

Die Konzessionsabgabe wird von Gemeinden oder Zweckverbänden dafür erhoben, dass Energie- und Wasserversorgungsunternehmen die im Verkehrsraum der jeweiligen Gemeinde oder Zweckverbands verlegten Leitungen nutzen dürfen.

Gemeinde Oberammergau

Gemeindebauamt

Öffnungszeiten

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82487 Oberammergau

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Postfach 20
82482 Oberammergau