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Vormundschaft und Pflegschaft bei Minderjährigen; Informationen

Sie können sich über die Führung von gesetzlichen und familiengerichtlich angeordneten Amtsvormundschaften und Ergänzungspflegschaften für Minderjährige informieren.

Für Sie zuständig

Landratsamt Weilheim-Schongau

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie von der zuständigen Behöde.

Stand: 21.04.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales