Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Als Nichtregierungsorganisation (NRO) können Sie private Leistungen für die Entwicklungszusammenarbeit freiwillig an das Statistische Bundesamt übermitteln. Die Datenerhebung dient der Meldung an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
Jährlich wird in Deutschland eine Statistik über die Höhe der finanziellen Leistungen für die Entwicklungszusammenarbeit erhoben. Diese Erhebung führt das Statistische Bundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durch.
Für die Erstellung der jährlichen Statistik werden sowohl öffentliche Leistungen als auch Leistungen für die private Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt. Damit die deutschen Leistungen so umfassend und realistisch wie möglich abgebildet werden können, ist das Statistische Bundesamt auf die freiwillige Meldung von privaten Leistungen angewiesen.
Private Leistungen müssen
Unter dieser Bedingung können Sie folgende Leistungen melden:
Beispiele für anrechenbare Leistungen sind:
Folgende Leistungen können Sie nicht melden:
Liste der Leistungen, jeweils zugeordnet zu einem Entwicklungsland oder (wenn nicht einzelnen Ländern zuordenbar) der zugehörigen Region.
Ihre Angaben können Sie online über das IDEV-Webformular einreichen:
Online:
Es fallen keine kosten an.
Die Erhebung erfolgt jährlich im Frühjahr für das vorangegangene Berichtsjahr. Die Frist zur Meldung der Daten ist grundsätzlich der 31. März des laufenden Jahres. Bitte erfragen Sie die Möglichkeit eventueller Fristverlängerungen zur Meldung Ihrer Daten für das aktuelle Geschäftsjahr beim Statistischen Bundesamt.
Für die Bearbeitung des Fragebogens beziehungsweise für die Abgabe der Daten benötigen Sie, je nachdem wie viele Leistungen zu melden sind, in der Regel zwischen 10 Minuten und 2 Stunden.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.