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In Bayern werden im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) sozialpädagogische Fachkräfte eingesetzt. Für die Einstellung bei den Landratsämtern sind die Regierungen und für die Einstellung bei einer kreisfreien Stadt ist die jeweilige Stadtverwaltung zuständig .
Sie sind sowohl in der Staatsverwaltung bei den 71 bayerischen Landratsämtern als auch bei kreisfreien Städten, soweit diesen Aufgaben des ÖGD übertragen sind, tätig. Ihre Aufgaben sind insbesondere:
Die Eingruppierung erfolgt abhängig von der ausgeübten Tätigkeit in Entgeltgruppe S 11b oder S 12 TV-L. Nach dreijähriger hauptberuflicher Tätigkeit ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis (Besoldungsgruppe A 9) möglich, wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Es gibt in Bayern 71 staatliche Gesundheitsämter (das sind die Landratsämter) und 5 kommunale Gesundheitsämter (das sind die Städte München, Augsburg, Nürnberg, Ingolstadt und Memmingen). Für die Einstellung bei den 71 Landratsämtern in Bayern sind die Regierungen zuständig. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Regierung(en), in deren Zuständigkeitsbereich (Regierungsbezirk) Sie eingestellt werden wollen. Dort erhalten Sie auch nähere Informationen, bei welchen Landratsämtern aktuell Stellen zu besetzen sind. Falls Sie an einer Einstellung bei einem kommunalen Gesundheitsamt interessiert sind, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.
Sie können sich als Ärztin oder Arzt im Öffentlichen Gesundheitsdienst bewerben.